Mitgliederverwaltung online

04.
Jan
2023

Seit dem 1. Januar 2023 sind Mitgliedschaftsanträge digital über das online Portal zu stellen. Damit wird das PDF-Dokument abgelöst. Auch sollen handgeschriebene Anträge der Vergangenheit angehören. Für Ausnahmefälle gibt es weiterhin den Antrag auf Papier, um allen Menschen die Antragsstellung zum gemeinnützigen Verein ermöglichen zu können.

Es ist keine Unterschrift erforderlich für den Antrag auf Mitgliedschaft. Auch wird keine weitere Bestätigung einer Identität abgefragt. Da jeder Mensch eine Mitgliedschaft für jeden anderen abschließen könnte, erfolgt die Antragsannahme erst nach Prüfung durch den Vorstand. Daher bleibt es wie gehabt: Ein mögliches Mitglied stellt den Antrag auf Mitgliedschaft und der Vorstand entscheiden über den Antrag.

Nach dem Speichern des Antrages gibt es die Möglichkeit ein PDF erzeugen zu lassen. Dies dient dem möglichen Mitglied für die eigenen unterlagen.

Jeder Mensch, jedes Geschlecht, jede Identität sind willkommen.

Bei Annahme des Antrages erfolgt die Bestätigung. Bei Ablehnung wird dies dem möglichen Mitglied mitgeteilt. Das mögliche Mitglied hat dann die Wahl, ob bei der nächsten Jahreshauptversammlung die Mitglieder den Antrag annehmen können oder nicht. Das entspricht der Satzung.

Daher sind „digital“- und „PDF“-Antrag gar nicht so unterschiedlich, ist der digitale Antrag jedoch für die Verwaltung wesentlich einfacher.

Neu ist auch, dass Mitglieder ihre Daten ändern können. Dazu reicht die „Anmeldung“ mit der Mitgliedernummer. Die Mitgliedernummer wird zu Beginn der Mitgliedschaft und unregelmäßig mitgeteilt. Bei den Mitgliedern, die ihre Beitragszahlungen via Lastschrift begleichen, ist die Mitgliedernummer die „Mandatsreferenz“.

Aus Gründen der Datensparsamkeit und -sicherheit, sind die Mitgliederdaten in einer Datenbank gespeichert, die nicht via Web erreichbar sind.

Das „Mitgliederportal“ wurde im Jahr 2022 gefördert durch:
Staatskanzlei Hessen/MinD